Gesetze und Vorgaben
Fernwärmeversorgung stellt einen großen Baustein der Wärmewende dar. Zum einen aufgrund der erhöhten Anforderungen an eine klimafreundliche Versorgung, zum anderen, um diese Anforderungen so effizient und wirtschaftlich wie nur möglich erfüllen zu können.
Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 ist der Primärenergiefaktor der Wärmeversorgung von Gebäuden zu einer wichtigen energietechnischen Kenngröße geworden, an der sich Bauherren und Hauseigentümer hinsichtlich der energetischen Güte ihrer Gebäude orientieren können und müssen. Er bietet darüber hinaus ein effizientes Kriterium zur Beurteilung verschiedener Varianten der Erzeugung und Lieferung von Endenergie, der die gesamte energetische Umwandlungskette berücksichtigt.
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurden das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt und Bilanzierungsmethoden der Wärmeversorgung konkretisiert. Im Wärmebereich spielt nicht nur der Primärenergiefaktor eine erhebliche Rolle, sondern auch der CO2-Faktor, bzw. die erneuerbaren Anteile, dienen nun als Bewertungskriterium. Hieraus ergeben sich für die Fernwärme nicht nur wie bisher Potenziale für den Neubau, sondern auch der Bestand muss sich daran messen. Bei Bestandsgebäuden kann jedoch die Erfüllung der Warmmietenneutralität eine gewerbliche Wärmelieferung mit klimafreundlicher Fernwärme erschweren. Auch die Verpflichtungen der FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung) verfolgen das Ziel, die Verbräuche und Bewertungskriterien der Wärmeversorgung dem Endkunden bzw. Endnutzer fortlaufend transparent zur Verfügung zu stellen.
Fernwärme wird darüber hinaus durch zahlreiche weitere Gesetze und Vorgaben geregelt, die hier nicht behandelt werden können – insbesondere, da sich diese aktuell zum Teil kurzfristig ändern oder sie neu erstellt werden. Für das Versorgungsunternehmen ist es wichtig (wenn auch mit entsprechendem Aufwand verbunden), hier immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Der AGFW bietet seinen Mitgliedern dabei umfangreiche Hilfestellung.