Angebotserstellung
Im Regelfall verfügt der interessierte Hauseigentümer noch nicht über einen Fernwärmehausanschluss. Zur Erstellung eines Angebotes für die Herstellung eines Anschlusses benötigt das FVU Angaben zum Wärmebedarf und zur möglichen Trassierung des Hausanschlusses. Idealerweise lassen sich die Daten durch einen Vororttermin beim Kunden bzw. im Laufe des Beratungsgesprächs ermitteln. Das Angebot an den Kunden sollte immer komplett sein und entsprechend den Vorgaben des FVU z. B. aus folgenden Teilen bestehen:
- Angebot über die Erstellung eines Fernwärmehausanschlusses (inkl. Zeitrahmen Angebotsbindung)
- Anschreiben mit eventuell erforderlichen individuellen Vereinbarungen als Ergänzung auf einer Zweitschrift (durch Unterschrift zu bestätigen)
- Dem Wärmelieferungsvertrag mit Preisblatt
- Den „Technischen Anschlussbedingungen“
- Den „Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“
- Antragsformular für Förderprogramme
- Realisierungsvorbehalte
Die genannten Angebotsunterlagen variieren je nach Versorgungssituation; dies kann z. B. sein:
- Wärmelieferung nach Standardvertrag mit Grundpreis, Arbeitspreis und Verrechnungspreis (Normalfall)
- Lieferung mit abschaltbarer Leistungsbereitstellung
- Lieferung von Fernwärme zur Warmwasserbereitung
- Dienstleistungsverträge für Wärme- und Kältelieferungen, z. B. mit Finanzierungsanteilen und Vorfinanzierung, mit anderen im FVU angebotenen Leistungsvarianten
Nach Versendung des Angebotes ist nochmals Kontakt mit dem Empfänger aufzunehmen, um eventuelle Unklarheiten zu hinterfragen und zu klären.
Es ist sehr wichtig, dass das FVU mit seinen Kunden partnerschaftliche Beziehungen aufbaut, denn: Zufriedene Kunden empfehlen das Produkt weiter! Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass zunächst eine Abstimmung mit der eigenen Planungsabteilung stattfindet, denn der Kunde sollte nicht „ewig“ auf einen Anschluss warten müssen.



