Besonderheit Wohnungseigentumsobjekte

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Besonderheit Wohnungseigentumsobjekte

Bei Objekten, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen, ist es für das FVU wichtig, besondere Maßnahmen der Akquisition zu treffen. Besondere Herausforderung für das FVU ist die Wohnungseigentümerversammlung, die eine gründliche Vorbereitung erfordert. Dazu gehört:

  • Sehr genaue Aufnahme der Anlage.
  • Kenntnisse über das vorhandene Heizungssystem und die Ausrüstung in der Zentrale sowie in den Wohnungen.
  • Durchführung abklärender Gespräche, ggf. mit dem Wartungsunternehmen, dem Hausmeister und dem Heizungsbauer, über die umzustellende Anlage.
  • Intensive Vorbereitung mit der Hausverwaltung – von dieser hängt die Entscheidung ob Umstellung oder nicht in hohem Maße ab.
  • Bei Eigentümerversammlungen sollten immer zwei Berater anwesend sein. Wichtig ist, dass auf den Versammlungen nur einer vorträgt und im Namen des Versorgungsunternehmens handelt.
  • Nur das vorbereitete Angebot mit höchstens einigen sich selbst erklärenden Ergänzungen sollte vorgetragen werden. Falls mit dem Verwalter abgestimmt, sollten Finanzierungsvorschläge und Heizkostenverteilungen gemeinsam vorgestellt werden.
  • Sinnvoll ist es, die Umstellung ähnlicher Anlagen zu präsentieren.
  • Klare Vorstellungen zum Termin und zum Ablauf der Umstellungsarbeiten sollten vorgetragen werden.
  • Kenntnisse über das vorhandene Heizungssystem sind von Vorteil und sollten